Leistungen - Fahrschule Langanki

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Leistungen

Preis-Leistungsverhältnis
Wir bieten dir ein super Preis-Leistungsverhältnis für deinen Führerschein. Bei uns zahlst du nur, nachdem du eine Leistung erhalten hast. Keine Vorauszahlungen! Auch berechnen wir für die Pflichtfahrstunden wie Autobahnfahrt, Überlandfahrt und Nachtfahrt keinen Aufpreis.

Hohe Ausbildungsstandards
Unser Team das dich während deiner Ausbildung betreut, ist bestens vorbereitet. Mit regelmäßigen Weiterbildungen halten wir uns als Fahrlehrer fit. Durch unsere Ausbildungsstandards ist eine hochwertige Fahrschul-Ausbildung sichergestellt.

Fortschrittlich & schnell
Wir sind nicht in der Zeit stehen geblieben. Wir bieten dir eine Ausbildung mit modernen Fahrzeugen und aktuellen Unterrichtsmedien. Unser optimiertes Ausbildungssystem gewährleistet eine zügige und gute Führerschein-Ausbildung für jeden Fahrschüler.

Unsere Leistungen….
 
Führerschein Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre "Begleitetes Fahren mit 17"

Pflichtprüfungen
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse AM und L
 
Führerschein Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

 
Mindestalter
18 Jahre

Pflichtprüfungen
Praxisprüfung

Voraussetzungen
Vorbesitz
Führerscheinklasse B.
 
Fahrerschulung Anhänger B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre "Begleitetes Fahren mit 17"

Pflichtprüfungen
Keine

Voraussetzungen
Vorbesitz
Führerscheinklasse B.
 
Führerschein Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter
24 Jahre
(Direkteinstieg)

20 Jahre
(bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

21 Jahre
(Dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Pflichtprüfungen
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse A2, A1 und AM
 
Führerschein Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter
18 Jahre

Pflichtprüfungen
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse A1 und AM
 
Führerschein Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter
16 Jahre

Pflichtprüfungen
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse AM
 
Führerschein Klasse AM
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50cm³ mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen mit einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren.

Mindestalter
15 Jahre
 
Pflichtprüfungen
Theorie- und Praxisprüfung
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